teilGANZES | AUFSTOCKUNG EINFAMILIENHAUS
Erweiterung durch Aufstockung | 2022-2024
Standort | Meerbusch, Nordrhein-Westfalen
Auftraggeber | privat
Leistungsphasen | 1-8
BGF Erweiterung DG | ca. 50m²
Das Bestandsgebäude von 1980 ist im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans und der zugehörigen Gestaltungssatzung gelegen, die Grenzen für eine Erweiterung sind unter Berücksichtigung der Vorgaben also eng gefasst.
Durch eine gewandelte Anforderung an die Wohnsituation hat sich für die Eigentümerfamilie ein größerer Flächenbedarf ergeben. Dem möchte man nun durch die Aufstockung eines rückwärtigen, einstöckigen Gebäudeteils des Hauses begegnen, um die Wohnfläche vergrößern zu können.
Die neuen Räumlichkeiten werden in kubischer Form an die bestehende Dachkonstruktion mit seinen unterschiedlich geneigten Dachflächen angebunden. Hierfür müssen sowohl ein Teil des rückwärtigen Dachstuhls als auch der Flachdachaufbau des aufzustockenden Bereichs zurückgebaut werden.
Die Statik des Bestandsbaus verbietet eine massive Ausführung der Aufstockung, weshalb sie vollständig als Holzkonstruktion errichtet wird.
Durch das geringere Gewicht der geplanten Konstruktion muss die bestehende Rohbaukonstruktion nur partiell ertüchtigt werden. Durch die Möglichkeit der Vorfertigung kann die Bauzeit erheblich verkürzt und Emissionen reduziert werden.
Die Fassade soll eine Verkleidung mit Schieferschindeln erhalten, die an die jetzige Ausführung der Verkleidung des Giebels angelehnt ist und den Vorgaben der Gestaltungssatzung entspricht. So wird eine optische Verbindung zum Bestand hergestellt.